Allgemeine Angebots- und Geschäftsbestimmungen (AGBs)
senetics healthcare group GmbH & Co. KG

Geltungsbereich

Die AGBs gelten für alle aktuellen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Partnern und Kunden. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende AGBs werden (auch bei Kenntnis) nicht Vertragsbestandteil – es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Für Prüfaufträge der senetics healthcare group GmbH & Co. KG gelten eigene AGBs. Die AGBs gelten, sofern keine anderen Regelungen in Angeboten oder Verträgen getroffen werden.

Angebot & Vertragsschluss

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Mit der schriftlichen Bestellung der Dienstleistung der senetics healthcare group GmbH & Co. KG, erklärt der Kunde verbindlich, unsere Dienstleistung in Auftrag geben zu wollen (Vertragsangebot). Die Annahme des Auftrags durch senetics erfolgt schriftlich. Die senetics healthcare group GmbH & Co. KG ist berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang anzunehmen. Zusätzliche Abreden, Änderungen des Auftrages oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Mit der Annahme des Angebotes bestätigt der Kunde die Annahme der Allgemeinen Angebots- und Geschäftsbedingungen der senetics healthcare group GmbH & Co. KG. Mit Ankunft der Prüfmuster im Labor oder direkter Bestellung der angebotenen Leistung wird zugleich einer Übermittlung der Rechnung in elektronischer Form zugestimmt.

Kurse, Seminare, Veranstaltungen

Bei Kursen und Veranstaltungen in der senetics Akademie gilt: Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung mit Hinweisen zur Veranstaltung. Sie erhalten eine Rechnung 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn des Kurses. Die Stornierung Ihrer Anmeldung ist bis zu 10 Werktage vor Einzelkursbeginn möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen des Teilnehmers ist die gesamte Gebühr zu entrichten. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist nach Absprache möglich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und richtet sich nach dem Eingang der Anmeldungen. senetics behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen und ist berechtigt, eine Veranstaltung aus besonderen Gründen abzusagen. Bereits geleistete Teilnahmegebühren werden dann erstattet. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Ersatz von z.B. eventuell anfallenden Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transport- und Übernachtungsmöglichkeiten oder sonstige Aufwendungen.

Geheimhaltung und Datenschutz

(a) senetics verpflichtet sich, Informationen technischer und nicht technischer Art sowie geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten des Auftraggebers, die ihm in mündlicher, schriftlicher, zeichnerischer oder sonstiger Form zur Kenntnis gebracht wurden, vertraulich zu behandeln und Dritten weder unmittelbar noch mittelbar zugänglich zu machen, wenn der Auftraggeber auf die Notwendigkeit der vertraulichen Behandlung allgemein oder spezifisch hingewiesen hat.
(b) Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung entfällt für solche Informationen, die vor dem Zeitpunkt der Information bereits bekannt waren und frei und ohne Geheimhaltung nutzbar waren; oder nach dem Zeitpunkt der Information von einem berechtigten Dritten zum Zweck der freien Benutzung und ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung zugänglich gemacht worden sind; der Öffentlichkeit vor dem Zeitpunkt der Information bekannt oder allgemein zugänglich waren; der Öffentlichkeit zum oder nach dem Zeitpunkt der Information bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass dies auf einen Verstoß von senetics gegen seine Geheimhaltungspflicht zurückzuführen ist.

(c) Veröffentlichungen von senetics, die sich auf die vertraglich geschuldeten Leistungen beziehen oder damit im Zusammenhang stehen, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird sich einem Wunsch von senetics nach Veröffentlichung nicht unbillig verweigern, soweit Interessen des Auftraggebers nicht entgegenstehen.

(d) Auftraggeber bezogene Daten, die nicht von senetics verarbeitet werden sollen, die aber in seinen Zugriffsbereich gelangt sind, müssen dem Auftraggeber angezeigt werden und auf dessen Weisung unverzüglich – auch vor Ablauf der gesetzlichen Fristen – gelöscht werden.

(e) senetics wird seine Erfüllungsgehilfen und/oder Unterauftragnehmer ebenfalls zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bzw. zur Geheimhaltung verpflichten. Dies beinhaltet auch die Verpflichtung, dem Auftraggeber die Überprüfung der Einhaltung dieser Verpflichtung zu ermöglichen. Das Geheimhaltungsgebot gilt auch für die Vervielfältigungen von Unterlagen, die senetics vom Auftraggeber übergeben wurden.

(f) Die Geheimhaltungsverpflichtung behält bis fünf Jahre nach Beendigung des Vertrages ihre Gültigkeit.

(g) Die Details zum weiteren Datenschutz bei senetics werden in der Datenschutzerklärung von senetics geregelt.

Leistung & Leistungszeit

Die senetics healthcare group GmbH & Co. KG erbringt Dienstleistungen zur Unterstützung des Kunden in den Bereichen Beratung, Schulung und Analyse sowie Entwicklungs- und Fertigungsdienstleistungen. Die Projektlaufzeiten sind abhängig von dem zu bearbeitenden Thema und in den individuellen Angeboten geregelt. Einzelne Termine oder Deadlines innerhalb der Projekte werden individuell nach Absprache (schriftlich per Post oder E-Mail bzw. in Protokollen o.Ä.) vereinbart. Alle Dienstleistungen werden durch Personal erbracht, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist.
senetics erhält für seine Dienstleistungen, Beratungs- und Managementleistungen an Werktagen vom Auftraggeber ein Honorar wie im Angebot definiert (alle Kosten sind netto benannt). Beide Vertragsparteien verpflichten sich das Volumen an benannten Dienstleistungen und Tagewerken sinnvoll und mit gegenseitiger Rücksichtnahme zu verwenden und die durchschnittliche Dienst/Tätigkeitszeit pro Monat zu beachten. Im Falle besonderen Arbeitsaufkommens sind zusätzliche Dienstleistungen, Beratungs- und Managementtage von senetics möglich.

Umsatzsteuer

senetics unterliegt der Umsatzsteuerpflicht. Der Auftraggeber wird die Umsatzsteuer gesondert erstatten, nachdem senetics eine zum Umsatzsteuervorabzug berechtigende Rechnung gestellt hat. Anschließend wird senetics sie an das Finanzamt abführen.

Unteraufträge

Leistungen Dritter die zur Erreichung der Projektziele von senetics, mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers, beauftragt werden (z.B. Druckerei, Patentanwalt, Fertigung Sonderanfertigungen), können sofort vom Auftragnehmer dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Diese Rechnungen sind sofort nach Rechnungseingang fällig.

Versand

Bei Versendung von Materialien und Waren (Komponenten, Demonstratoren etc.) sind Transportschäden (offene Mängel) innerhalb von 1 Kalendertag und versteckte Mängel innerhalb von 5 Kalendertagen nach Eintreffen schriftlich zu melden.

Lieferzeit

Voraussetzung der Einhaltung einer vereinbarten Lieferzeit, auch für die Fertigstellung von Dienstleistungen, ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Auftraggeber übernommenen Vertragspflichten, insbesondere die Beibringung der erforderlichen Informationen, Leistung der vereinbarten Zahlungen und gegebenenfalls der Erbringung vereinbarter Sicherheiten.

Preise & Zahlungsbedingungen

Unsere Preise sind dem individuellen, übersandten Angebot zu entnehmen. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, d.h. zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer (falls nicht anders vereinbart). Von senetics gestellte Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig (falls nicht anders vereinbart). Der Kunde verpflichtet sich in diesem Fall, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung per Überweisung auf das Firmenkonto von senetics zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Skonto wird nicht gewährt. Für die senetics healthcare group GmbH & Co. KG ist grundsätzlich der Auftraggeber der Zahlungspflichtige (falls nicht anders vereinbart). Ggf. abweichende Zahlungsmodalitäten wie Staffel- oder Ratenzahlung sind im jeweiligen Angebot oder dem Dienstleistungsvertrag ausgewiesen. senetics behält sich vor, ab Beginn des Zahlungsverzuges Mahngebühren und zusätzlich Verzugszinsen in Höhe von 5% in Rechnung zu stellen.

Gewährleistung & Haftung

Allgemein:
Die senetics healthcare group GmbH & Co. KG führt alle Dienstleistungen mit größter Sorgfalt, mit hochqualifizierten Fachkräften und unter Beachtung allgemeiner branchenspezifischer Grundsätze durch. Alle Ergebnisse werden nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung aktueller Normen und anerkannter Regeln der Wissenschaft und Technik erstellt.

Eine Gewährleistung oder Garantie übernimmt die senetics healthcare group GmbH & Co. KG explizit nicht. Offenbare Unrichtigkeiten (Schreibfehler, Rechenfehler, Formfehler etc.) in Berichten können von der senetics healthcare group GmbH & Co. KG berichtigt werden. Der Anspruch auf Beseitigung offensichtlicher Mängel ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Kunde sie nicht unverzüglich nach Kenntnis rügt oder meldet (siehe Abschnitt „Versand“). Im Rahmen von Dienstleistungen übernimmt senetics keine Gewährleistung oder Garantie für die kommerzielle Verwertbarkeit der gelieferten Ergebnisse für einen bestimmten Zweck. Sofern dies gewünscht ist, muss eine gesonderte Qualitätssicherungsvereinbarung getroffen werden.

Die senetics healthcare group GmbH & Co. KG haftet gesetzlich für die von ihr/ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Sachschäden. Eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden wird ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt wiederum nicht für Personenschäden und solche, die sich aus Personenschäden herleiten. Die Haftung der senetics healthcare group GmbH & Co. KG ist auf 1.000.000,- € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Schadenereignis und maximal 2-fach im Versicherungsjahr festgesetzt. Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung wird senetics die Lieferung oder Leistung nach eigener Wahl nachbessern oder durch eine mangelfreie ersetzen. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Lieferung oder, soweit eine solche erfolgt, ab Abnahme. Die Höhe des Schadenersatzes ist in jedem Fall auf den Bestellwert/Kaufpreis begrenzt.

Prototypen und Produkte

Sofern senetics Prototypen liefert, weisen wir ausdrücklich darauf hin dass diese, sofern nicht schriftlich anderes zugesichert ist, nur der Veranschaulichung und zu Versuchszwecken dienen Prototypen sind für den Einsatz im Serienbetrieb, die seriennahe Erprobung oder die Weitergabe an Dritte nicht geeignet. Eine entsprechende Gewährleistung oder Garantie für Prototypen ist dahingehend ausdrücklich ausgeschlossen. Die Verwendung erfolgt stets in Verantwortung des Kunden.
Der Kunde hat die versendete Ware, oder von senetics im Rahmen von Dienstleistungen zu erbringende Leistungsgegenstände (z.B. Berichte) unverzüglich auf deren vertragsgemäße Beschaffenheit zu prüfen. Eine mögliche Reklamation muss gemäß Abschnitt „Versand“ stattfinden., senetics hat die Wahl der Nacherfüllung durch Nachbesserung in einer angemessenen Frist oder der Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung fehl, hat der Kunde die Wahl zur Ersatzlieferung, zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist jedoch nur bei nachgewiesenen, erheblichen Mängeln oder Arglist möglich. Jegliche Pflicht zur Nacherfüllung oder Nachbesserung erlischt, wenn der Liefergegenstand vom Kunden verändert worden ist, sodass die Ware nicht mehr dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht. Diese Beschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus Produkthaftung.

Materialbeistellungen durch den Kunden

Materialbeistellungen durch den Kunden im Rahmen von Dienstleistungen erfolgen auf Risiko des Kunden. senetics haftet nicht für Wertminderung durch Ablauf oder Verderb. Der Kunde hat Restmaterialien innerhalb von sechs Monaten nach Leistungserbringung durch senetics zurückzunehmen, andernfalls kann senetics beigestelltes Material z.B. sachgemäß zu Lasten des Kunden entsorgen oder anderweitig verwerten.

Validierung von Entwicklungsergebnissen

Die Verifizierung und Validierung der Entwicklung geschieht über ein Design-Review durch mindestens einen Experten bei senetics. Ferner kann dies anhand eines gefertigten Prototyps durchgeführt werden. Alle Prüfungen werden unter definierten Laborbedingungen durchgeführt. Hierfür werden, wenn nicht anders vermerkt, folgende Prüfungen verwendet.
• Bei Forderung von optischen Eigenschaften: Sichtprüfung
• Im Falle von qualitativer Anforderung ohne Angabe von Zahlen: Sichtprüfung bzw. einfache Funktionsprüfung (bis zu 3 Mal manuelles Aktivieren der Funktion)
• Wenn quantitative Anforderung benötigt werden: Prüfung durch Messung
• Bei Anforderungen zur Dauerbelastung: max. 3-maliges Aktivieren der Funktion an mind. 3 verschiedenen Tagen

Aufbewahrung

senetics bewahrt Prüflinge bis zu 6 Monate auf. Prototypen, welche im Rahmen von Entwicklungsprojekten entstehen, werden bis zu 6 Monate nach Auftragsende aufbewahrt. Prüfapparaturen, welche im Rahmen von Prüfaufträgen für kundenspezifische Prüfungen entstehen, gehen in das Eigentum von senetics über.
Alle Urheberrechte an den von senetics, im Rahmen der für den Kunden erbrachten Leistungen, erstellten Dokumente verbleiben bei senetics. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe dieser Materialien, es sei denn, es wurde eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen. Den Kunden ist es gestattet, die Dokumente gemäß und im Umfang des Vertragszwecks zu sichten.

Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, die senetics healthcare group GmbH & Co. KG bei der Umsetzung des Vertrages nach besten Kräften zu unterstützen, insbesondere alle zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlichen Voraussetzungen unentgeltlich zu schaffen (wenn diese in seinem Verantwortungsbereich liegen). Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, alle notwendigen Informationen und Dokumente zur Durchführung des Auftrages an die senetics healthcare group GmbH & Co. KG zu übergeben. Der Kunde benennt einen projektverantwortlichen Ansprechpartner und nennt senetics die entsprechenden Kontaktdaten. Nach Beauftragung durch den Kunden erfolgt die Rechnungsstellung mit einem Zahlungsziel von 10 Werktagen. Innerhalb dieser Frist ist es beiden Parteien noch möglich vom Vertrag zurück zu treten.

Nach Ablauf dieser Frist wird ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden als Stornierung betrachtet und gemäß unseren Bestimmungen mit 50 % der vereinbarten oder noch übrigen Vertragssumme (netto) in Rechnung gestellt (Ausfall/Aufwandsentschädigung). Eine Erfüllung inhaltlicher Art des Vertrages durch senetics muss dann nicht erfolgen.

Prüfaufträge

Wenn innerhalb von 60 Werktagen nach Auftragseingang und Auftragsbestätigung durch senetics, die Prüfobjekte und/oder Informationen (die die Abarbeitung des Auftrags beeinflussen) senetics nicht zur Verfügung gestellt werden, behalten wir uns einseitig das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Dabei wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % bzw. mindestens 1.000 EUR (je netto) an senetics fällig. Sollte der Auftraggeber bereits bezahlt haben, wird der Auftragsbetrag, abzüglich der Bearbeitungspauschale (je netto) von senetics zurücküberwiesen. Ansonsten wird dem Auftraggeber die Bearbeitungsgebühr (netto) mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen in Rechnung gestellt.

Beratungsaufträge

Wenn in einem Beratungsauftrag innerhalb von 60 Werktagen notwendige Informationen oder Dokumente zur Bearbeitung nicht vom Kunden zur Verfügung gestellt werden oder eine Terminfindung (oder vergleichbares) durch den Kunden verschuldet, nicht sinnvoll umgesetzt werden kann, behalten wir uns das einseitige Recht vor vom Vertrag zurück zu treten. Dabei wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % der Vertragssumme bzw. mindestens 1.000 EUR (je netto) an senetics fällig. Sollte der Auftraggeber bereits bezahlt haben, wird der Auftragsbetrag, abzüglich der Bearbeitungspauschale (je netto) von senetics zurücküberwiesen. Ansonsten wird dem Auftraggeber die Bearbeitungsgebühr (netto) mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen in Rechnung gestellt.

Entwicklungsaufträge

Wenn in einem Entwicklungsauftrag innerhalb von 60 Werktagen nach Auftragseingang nicht die nötigen Informationen für einen Entwicklungsauftrag seitens des Kunden zur Verfügung gestellt werden oder eine Terminfindung zur Projektklärung, verschuldet durch den Kunden nicht Dokumentennummer Version Autor freigegeben Dokumentenname durchgeführt werden kann, behalten wir uns das einseitige Recht vor, vom Vertrag zurück zu treten. Dabei wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % der Vertragssumme bzw. mindestens 1.000 EUR (je netto) an senetics fällig. Sollte der Auftraggeber bereits bezahlt haben, wird der Auftragsbetrag, abzüglich der Bearbeitungspauschale (je netto) von senetics zurücküberwiesen. Ansonsten wird dem Auftraggeber die Bearbeitungsgebühr (netto) mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen in Rechnung gestellt.

Fertigungsaufträge

Wenn in einem Fertigungsauftrag innerhalb von 60 Werktagen eine Abstimmung mit dem Kunden bezüglich der zu bestellenden Rohstoffe/Teile/Komponenten und Vergleichbares nicht möglich ist, da der Kunde die nötigen Informationen nicht zur Verfügung stellt oder z.B. Konstruktionsanweisungen nicht übermittelt werden, behalten wir uns das einseitige Recht vor vom Vertrag zurück zu treten. Dabei wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % der Vertragssumme bzw. mindestens 1.000 EUR (je netto) an senetics fällig. Sollte der Auftraggeber bereits bezahlt haben, wird der Auftragsbetrag, abzüglich der Bearbeitungspauschale (je netto) von senetics zurücküberwiesen. Ansonsten wird dem Auftraggeber die Bearbeitungsgebühr (netto) mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen in Rechnung gestellt.

Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Auftragnehmer über, sobald die Übergabe einer Ware im Rahmen des Übergabetermins abgeschlossen ist. Ist ein Versand der bestellten Ware erforderlich, so erfolgt dieser ab Sitz der senetics auf Rechnung und Gefahr des Kunden. senetics ist in der Wahl des Transportunternehmers sowie der Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Abtretung, Aufrechnung & Zurückbehaltung

Die senetics healthcare group GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Herausgabe von Ergebnisberichten bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus dem Vertrag zu verweigern. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen aus der Geschäftsbeziehung und den hieraus resultierenden vertraglichen Verpflichtungen ohne schriftliche Zustimmung der senetics healthcare group GmbH & Co. KG an Dritte abzutreten. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn legitime, rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche bestehen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ausgelieferte Waren jeglicher Art bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Auftrags, innerhalb dessen die Ware angefertigt wurde, Eigentum von senetics.

Mehraufwand & Minderaufwand

Die Angebote der senetics healthcare group GmbH & Co. KG beinhalten die Umsetzung der konkret genannten Dienstleistungen. Die dazu genannten Preise gelten, sofern keine Sondermaßnahmen oder zeitliche Vorzugsbehandlungen erforderlich werden. Im Zuge der Auftragsumsetzung kann es zu beidseitig definierten Folge- oder Ergänzungsaufträgen kommen, die in gegenseitigem Einverständnis geschlossen werden und zumeist auf einem weiteren/neuen Angebot basieren.

Reise- & Übernachtungsaufwand

senetics ist in der Wahl des Verkehrsmittels grundsätzlich frei, ist jedoch bestrebt, in Abstimmung mit dem Kunden die optimalste Reisevariante zu wählen (Zeit/Kosten optimiert). Der Kunde übernimmt – vor Reiseantritt genehmigte Reisekosten (schriftlich per Post, Telefax oder per E-Mail), z.B. Bahn 1. Klasse, Flugzeug Economy-Class innerhalb Deutschlands, Business Class außerhalb Deutschlands, Taxi, senetics KFZ zu 0,80 € pro gefahrenem km, Hotel gehobener Kategorie), soweit diese bei der Ausübung der Tätigkeit von senetics nach diesem Vertrag notwendigerweise entstehen. Ab einer Anreisezeit von mindestens 3 Stunden (Route gemäß Google Maps errechnet) gilt eine Übernachtung als vereinbart. Fahrtkosten zwischen dem Hauptsitz von senetics (91522 Ansbach) und dem Auftraggeber sind als Nebenkosten vom Auftraggeber zu entrichten und bedürfen keiner gesonderten Genehmigung.

Für den einzelnen oder zusammenhängenden tatsächlich abgeleisteten Dienst/Tätigkeitstage gilt folgende Regelung: Die Fahrzeit einfach zwischen senetics und dem Auftraggeber wird oben definiert, Staus o.Ä. werden nicht zur Fahrzeit gerechnet. Die Fahrzeit von senetics wird bei kurzen Einsätzen als Dienst/Tätigkeitszeit gewertet und abgerechnet (Tätigkeit: 1 Dienst/Tätigkeitstag oder weniger < 8 Stunden). Die Fahrzeit von senetics wird bei normalen Einsätzen zu 50% als Dienst/Tätigkeitszeit gewertet und abgerechnet (Tätigkeit: 2 Dienst/Tätigkeitstage oder weniger; 8 bis 16 Stunden). Die Fahrzeit von senetics wird bei längeren Einsätzen zu 30% als Dienst/Tätigkeitszeit gewertet und abgerechnet (Tätigkeit: 3 Dienst/Tätigkeitstage oder mindestens 16 Stunden). Dies gilt, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.

Die Kosten für die im Angebot genannten Dienstleistungen werden nach Beauftragung in Rechnung gestellt. Die Bezahlung wird wie oben oder im Angebot geregelt. Weitere anfallende Kosten (z.B. Reisekosten, Sachmittel, Unteraufträge) werden regelmäßig von senetics separat in Rechnung gestellt.

Terminänderungen oder -stornierungen zu Dienstleistungen, die Übernachtungs- und Reisekosten mit sich bringen, sind spätestens 10 Werktage vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen. Bei späterer Benachrichtigung sind etwaige Übernachtungs- und Reisekosten vom Kunden zu übernehmen. Gebuchte Flugreisen sind grundsätzlich nicht stornierbar und sind (unabhängig der o.g. Mitteilungsfrist) bei jeder Nicht-Inanspruchnahme von zuvor fest vereinbarten Terminen vom Kunden zu tragen.

Nutzungsrechte

Alle vor bestehenden Rechten des Kunden und von senetics bleiben unberührt. senetics erhält mit der Auftragserteilung durch den Kunden die begrenzte Lizenz zur Nutzung aller Rechte des Kunden, die für die Auftragserfüllung notwendig sind. Der Kunde gewährleistet, dass die Auftragserfüllung durch senetics frei von Rechten Dritter ist.

Alle neuen Daten, Know-How, Erfindungen, die im Rahmen der Dienstleistung von senetics generiert werden, sind Eigentum des Kunden, soweit sie nicht mit vorbestehenden Rechten von senetics im Zusammenhang stehen oder gesetzlich geregelt sind (z.B. Arbeitnehmererfindergesetz). Diese werden Eigentum von senetics, soweit sie nicht direkt mit der Technologie des Kunden in direktem Zusammenhang stehen. senetics und der Kunde werden sich bei der Anmeldung von Schutzrechten nach besten Kräften unterstützen.

Datenspeicherung

Daten aus den Geschäftsbeziehungen zu Kunden, auch personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, werden im Rahmen der senetics-internen elektronischen Datenvereinbarung gespeichert und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich im Rahmen der Auftragsbearbeitung genutzt. Ohne Einwilligung erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. senetics garantiert die Einhaltung gesetzlicher Auflagen bezüglich des Datenschutzes. Die Daten können auf schriftliches Verlangen hin jederzeit aus der Datenbank genommen werden. Die umfassende Datenschutzerklärung kann auf www.senetics.de eingesehen werden.

Höhere Gewalt

senetics haftet nicht für die Nichterfüllung von Vertragspflichten soweit deren Erfüllung durch Umstände, die sich der zumutbaren Kontrolle entziehen, verhindert werden, insbesondere (aber nicht beschränkt auf) Streiks, Feuer, Hochwasser, Explosion und Naturkatastrophen. Die Vertragserfüllung seitens senetics steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Kriege, Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen.

Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Firmensitz der senetics healthcare group GmbH & Co. KG.