Inhalt
Die Fortbildung zum / zur Fachwirt/in für Biomedizinische Technik (SeAk) richtet sich an Büro-, Fach-, und Führungskräfte in Unternehmen der Medizintechnik-, Pharma- und Biotechnologiebranche.
Fachwirte/innen für Biomedizinische Technik (SeAk) können als leitende Mitarbeiter in Unternehmen und Forschungseinrichtungen tätig werden. Auf biomedizinische Steuerungs- und Managementaufgaben spezialisiert, realisieren sie die fachwirtschaftlichen Ziele in enger Abstimmung mit der Entwicklung des Unternehmens. Die Teilnehmer erwerben das Wissen, komplexe biomedizinische und regulatorische Problemstellungen zu analysieren und betriebliche sowie produktbezogene Lösungsalternativen zu entwickeln, die Ergebnisse in sachgerechter Form zu dokumentieren und zu präsentieren.
Die Fortbildung umfasst 101 Seminarstunden, verteilt auf 10 Schulungen (15 Tage) und ist nebenberuflich möglich. Alle notwendigen Kurse, Seminare und Prüfungen sind innerhalb von 12 Monaten darstellbar.
Themen und Schulungen
• Biologisches und medizinisches Wissen in der MT – Grundlagen- und Fortgeschrittenenkurs
Ein Wahlkurs
• Biologisches und medizinisches Wissen in der MT – Expertenkurs I oder Expertenkurs II
• Medizinprodukte- und Pharmamarkt
• Gesetzliche Vorgaben für Medizinprodukte in der EU – Die neue Medical Device Regulation (MDR)
• Grundlagen des Qualitätsmanagements für Medizinprodukte gemäß DIN EN ISO 13485:2016
• Audits und Inspektionen bei Medizinprodukten
• Risikomanagement für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 14971
2 Wahlkurse
• Validierung von Prüfmethoden für Medizinprodukte im Rahmen des Qualitätsmanagements
• Intellectual Property (IP) in MedTech und Pharma – Patentrecherche, Patentschutz, und IP für die Medizin
• Strategisches Innovationsmanagement in Medizintechnik und Pharma
Zugangsvorraussetzungen
• Ein staatlich anerkannter Berufsabschluss mit Relevanz zur Industrie oder Medizin
• Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung
Standardpreis
Individuelles Angebot
Kontakt
E-Mail: info@senetics.de
Tel.: +49 (0) 981 9724 795-0
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Verantwortliche Person nach Artikel 15 MDR – Grundlagen
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