Beschreibung
In der Marketingkommunikation wird das Ziel verfolgt, Produkte in Text und Design so darzustellen, dass sie zum Kauf bewegen.
Dabei gibt es vielfältige Wege, online und offline. Die gesamte Werbung ist einem rechtlichen Rahmen ausgesetzt, so gilt z.B. für alle Produkte das Verbot der irreführenden Werbung. In der Marketingkommunikation für Medizinprodukte ist das Heilmittelwerberecht maßgeblich für das, was erlaubt bzw. nicht erlaubt ist. Weiterhin gilt das europäische Recht, das für Medizinprodukte die Medical Device Regulation (MDR), ist.
Sie erfahren in diesem Online-Seminar, wie Sie Ihre Medizinprodukte unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben erfolgreich bewerben dürfen. Viele Beispiele verdeutlichen die Do’s and Don‘ts und helfen Ihnen Ihre Situation rechtlich besser beurteilen zu können. RA Sabine Küchler plant hier bewusst Zeitpuffer ein, um auch auf Ihre individuellen Konstellationen eingehen zu können.
Inhalte und Themen
1. Maßgebliche Rechtsgrundlagen
• Schutzzwecke
• Anwendungsbereiche
• Werbebegriff/Werbeformen
• Differenzierung zw. produktbezogener Absatzwerbung und unternehmensbezogener Imagewerbung
• Unterscheidung nach Adressaten der Werbung (Fachkreise, Laienpublikum)
• Trennung nach Produktgruppen (Arzneimittel, Medizinprodukte, Produkte ohne med. Zweckbestimmung, Anhang XVI MDR?)
2. Irreführende Werbung
• § 3 HWG, § 5 UWG und Art. 7 MDR
• Beilegung nicht existenter therapeutischer Wirkungen
3. Zuwendungen und sonstige Werbegaben
• insbes. § 7 HWG
• Zuwendungen, sonstige Werbegaben, Geschenke, Rabatte, Muster, Geräteüberlassung, Fortbildungsveranstaltungen, u.a.
• Besonderheiten der Werbung gegenüber Angehörigen der Heilberufe
4. Werbung außerhalb von Fachkreisen
• §§ 11, 12 HWG
• Erleichterungen bei der Werbung für Medizinprodukte
• Angstwerbung, Schleichwerbung, Äußerungen Dritter
5. Besonderheiten der Werbung in sozialen Netzwerken
• Wikipedia, öffentliche Blogs
• Facebook, YouTube, usw.
• Beiträge und Kommentare Dritter
6. Konsequenzen bei Verstößen
• Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche, Ordnungswidrigkeit, Strafbarkeit
Dauer
3 Seminarstunden – 1/2 Tag
09.00 – 12.00 Uhr (3 Seminarstunden)
Veranstaltungsort
Online-interaktiv
Standardpreis
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Weitere Informationen unter:
www.medtech-seminare.de
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